In vielen Fällen kommt es zu Gewalthandlungen in engen sozialen Verhältnissen, also in der Familie. Die meisten dieser Handlungen sind strafbar. Wenn Sie als Opfer zur Polizei gehen, wird dies als Offizialdelikt behandelt. D.h., Polizei und Staatsanwaltschaft können nicht anders, als den Fall zu untersuchen. Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet.

Ihr Partner wird befragt, was in angespannten Beziehungen entsprechende Konsequenzen hat.

Viele Opfer hängen jedoch weiter an der Beziehung. Eine Befragung des Partners durch einen Staatsanwalt wird die Situation möglicherweise verschlimmern. Was also tun?

Wenn Sie die Sache nicht auf sich beruhen lassen wollen, aber (noch) keine polizeilichen Schritte einleiten wollen, gibt es eine Lösung.

Die forensische Ambulanz Universitätsmedizin in Mainz dokumentiert Verletzungen gerichtsfest, ohne die Behörden zu informieren. Wenn dann irgendwann das Fass überläuft und Sie die Gewalt beenden wollen, kann diese Dokumentation von der Staatsanwaltschaft verwendet werden. Dieser Dienst ist kostenlos. Bitte folgen Sie dem Link oben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Sicherheitsberater nicht in familiäre Konflikte hineingezogen werden möchte. Ich bin weder befugt, noch befähigt, um Konflikte zu schlichten. Ich leiste hier auch keine weitere Beratung. Bitte sehen Sie von Anfragen ab.
Wenden Sie sich entweder an die Polizei oder aber an die forensische Ambulanz.