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Klingt zu gut um wahr zu sein? Stimmt.
Immer wieder fallen Menschen auf diesen Trick herein. Es ist ganz einfach: Man gibt dem "Arbeitgeber" seine Bankverbindung. Kurz darauf gehen Zahlungen auf dem eigenen Konto ein. Man hebt das Geld ab (10% darf man als "Provision" behalten) und überweist es per Western Union weiter.
Bis es dann an der Wohnungstür klingelt und zwei Polizeibeamte nebst einem Staatsanwalt Einlass begehren.
Was ist passiert?
Die Zahlungen kommen von Opfern eines Betrügers, der auf irgendeinem Onlinemarkt Artikel gegen Vorkasse anbietet, die aber niemals verschickt. Für die Vorkasse gibt er Ihre Bankverbindung an. Das Geld kommt bei Ihnen an. Sie ziehen Ihre "Provision" ab und leiten das Geld weiter. Das Problem dabei ist, dass Sie sich dadurch unwissentlich zum Mittäter machen.
Die Opfer des Betrügers gehen natürlich irgendwann zur Polizei und erstatten Anzeige. Bei Ihrer Bank fragen in kurzer Zeit mehrere Ermittlungsbehörden an, die werden aktiv und besuchen Sie.
Da das Geld bei Ihnen eingegangen ist, verlangen es die Betrugsopfer von Ihnen zurück. Dass Sie selbst ein Opfer sind, spielt keine Rolle. Sie sind in der Pflicht. Ihre "Provision" ist erstmal weg und für den restlichen Schaden haften Sie auch. Desweiteren sind Sie der einzig greifbare Kontakt in diesem Verfahren. D.h., Sie müssen sich in einem Strafverfahren wegen Betrugs und Hehlerei verantworten.
Von Ihrem "Arbeitgeber" hören Sie nichts mehr. Den gibt es nämlich gar nicht. Das Geld ist auch weg, denn Western-Union-Transaktionen sind anonym und können nicht verfolgt werden.
Wenn Sie also so ein "zu-gut-um-wahr-zu-sein"-Angebot finden: Es ist weder gut, noch wahr. Sie sind hinterher hochverschuldet und vorbestraft.