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Michael Straub, Münster-Sarmsheim

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Hier ist eine wilde Sammlung von Inhalten, die woanders keinen Platz haben.

Gema-freie Weihnachtslieder

In der Weihnachtssaison 2022 überraschte die GEMA einige Betreiber von Weihnachtsmärkten mit einer vergleichsweise hohen Kostennote. 2023 wurde der Kreis der Empfänger dieser Kostennote deutlich erweitert. Bei der Stadt Regensburg beispielsweise versiebenfachten sich die Kosten von ca. 2300€ auf ca. 16000€.

Hintergrund ist das Berechnungsverfahren. Bei diesem geht die Fläche des Veranstaltungsgeländes ein. Während die Städte bisher nur die "beschallte Fläche" angaben, verlangt die GEMA Gebühren für das gesamte Veranstaltungsgelände. Die Gema beruft sich dabei auf ein Urteil des BGH vom 27.10.2011, bei dem klargestellt wurde, dass eben die gesamte Veranstaltungsfläche berechnet wird. Jahrelang hatte die GEMA die Angaben der Veranstalter nicht bemängelt, nun aber nachgemessen und konsequent höhere Gebühren in Rechnung gestellt.

Das Verhalten der GEMA ist also höchstrichterlich bestätigt völlig in Ordnung. Für die Veranstalter ist dies jedoch ein Desaster.

Aber mal die Hand auf's Herz: Muss auf einem Weihnachtsmarkt unbedingt dieselbe Musik dudeln wie den ganzen Tag über im Radio? Braucht man wirklich auf Weihnachtsmärkten eine Endlosschleife mit "Last Christmas" und Konsorten?

Es geht auch anders: Man könnte sich ja auch einmal auf klassisches Liedgut besinnen. Dieses ist nämlich gemeinfrei und darf kostenfrei gespielt werden. Der mittlerweile liquidierte Musikpiraten e.V. hatte vor über 10 Jahren als Reaktion auf Gebührennoten der VG Wort an Kindergärten ein Liederbuch mit gemeinfreier Musik aufgelegt und bundesweit kostenlos verteilt. Die dritte und letzte Ausgabe habe ich hier auf meiner Website abgelegt. Die Notenblätter dürfen beliebig kopiert, verteilt, gespielt und aufgeführt werden, ohne dass eine Kostenpflicht entsteht.

Aber Obacht: Nehmen Sie unbedingt das Notenmaterial unverändert. Zu vielen Stücken gibt es modernere Bearbeitungen, die dann natürlich nicht mehr gemeinfrei sind und nur gebührenpflichtig kopiert, verteilt oder aufgeführt werden dürfen. Auch wenn Sie eine CD mit diesen Titeln kaufen, handelt es sich um eine Neubearbeitung und es werden Gebühren fällig.

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